Die Sonder-Ordnungsbehörden
Zum 01.01.2007 werden die Staatlichen
Umweltämter (StUÄ) aufgelöst. Sie sollen -wie übrigens
auch die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz - zunächst
in die Bezirksregierungen eingegliedert werden. (Für die fünf
Bezirksregierungen in NRW ist die Auflösung auch schon vorgesehen,
allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt).
Das Staatliche Umweltamt (StUA) Hagen ist u. a. Zulassungs-
und Überwachungsbehörde im Bereich des technischen Umweltschutzes.
Die Staatlichen Umweltämter sind 1994 aus der
Zusammenlegung der Gewerbeaufsichtsämter und der Staatlichen Ämter
für Wasser- und Abfallwirtschaft hervorgegangen. In NRW gibt es 10
Staatliche Umweltämter (und eine Sonderkonstruktion für den
Bereich Ostwestfalen-Lippe). Diese Behörden sind vor Ort tätig
in den Bereichen Wasser, Boden, Luftreinhaltung und Lärmschutz. Sie
sind u.a. Anlaufstelle für Beschwerden aus der Nachbarschaft von
Betrieben (z.B. über Lärm oder Gerüche). Für den Bereich
der Städte Herne, Bochum, Dortmund sowie für den Märkischen
Kreis ist das StUA Hagen (www.stua-ha.nrw.de) zuständig.
"Das Königreich von Bärbel Höhn
einreißen"
(Hendrik Wüst, CDU-Generalsekretär)
Unter dem Motto "Mehr Eigenverantwortung
statt Staat" findet derzeit eine Bestandsaufnahme des Aufgabenkataloges
der Umweltverwaltung statt. Ziel ist es, Aufgaben möglichst ganz
aufzugeben oder an die Kommunen sowie an Privatunternehmen zu übertragen.
Nur ein sehr kleiner Bereich an Aufgaben soll zukünftig noch durch
die Landesbehörden wahrgenommen werden. Hierzu wird wahrscheinlich
die Genehmigung von Anlagen der Großindustrie gehören.
Ein Großteil der in der Umweltverwaltung NRW
Beschäftigten wird demnächst nicht mehr dem Ministerium für
Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) unterstehen, sondern
dem Innen- oder Wirtschaftministerium. Das trifft vor allem auf den bisher
von den Staatlichen Umweltämtern abgedeckten Aufgabenbereich der
Überwachung und Zulassung von Anlagen zu.
Die StUÄ gelten der Landesregierung als
ein besonderes Hindernis auf dem Wege zu einer bedingungslos unternehmerfreundlichen
Verwaltung.
Über die Ausgestaltung der neuen, aus LÖBF
und LUA hervorgehenden Anstalt liegen noch keine verlässlichen Informationen
vor. Als sicher darf aber gelten, dass hier nur noch eine kleine Restbelegschaft
verbleiben wird. Viele der Beschäftigten werden sich zukünftig
im Bereich des Innenministeriums, bei einer Kommune oder als Lehrkraft
an einer Schule wieder finden.
Ohne seine untergeordneten Behörden wird auch
das Umweltministerium an Einfluss verlieren und sich zukünftig wohl
schwerpunktmäßig um die Förderung der Industrie und der
(konventionellen) Landwirtschaft kümmern.
Die Kommunen dagegen werden sich einer Vielzahl neuer
Aufgaben gegenübersehen, die nicht nur fachliche Herausforderungen
mit sich bringen. Da die Bediensteten der Kommunalverwaltungen weit stärker
als die der Landesbehörden unter dem Einfluss der jeweiligen örtlichen
Politik stehen, ist wohl absehbar, wie Abwägungen bei Entscheidungen
über größere Investitionsvorhaben häufig ausfallen
werden.
Die Kassen sind leer
Dass die Haushaltslage des Landes NRW desolat ist, steht außer Zweifel.
Und richtig ist auch: Die häufig angeprangerten Doppelzuständigkeiten
verschiedener Landes- und Kommunalbehörden existieren wirklich und
gehören beseitigt.
Aber: Der Abbau einer vermeintlich überregulierenden,
aufgeblähten Landes-Umweltverwaltung aus Gründen der Haushaltskonsolidierung
und Verwaltungsvereinfachung kommt in der Öffentlichkeit
sicher ganz gut an. Er dient jedoch vor allem partei- und wirtschaftspolitischen
Interessen.
|